Intensivpflegefachpersonen, welche den eidgenössischen Expertentitel in Intensivpflege NDS HF nicht erwerben möchten, haben die Möglichkeit, den im Ausland erworbenen Abschluss über die SGI äquivalent anerkennen zu lassen. Die Erteilung der Äquivalenz-Anerkennung ist nicht identisch mit dem Eidgenössischen Titel „Diplomierte Expertin, diplomierter Experte Intensivpflege NDS HF“. Dieser Titel ist in der Schweiz rechtlich geschützt und Personen, die ihre Weiterbildung in der Schweiz abgeschlossen haben, vorbehalten.
Es besteht die Möglichkeit, entweder den eidgenössischen Expertentitel NDS HF oder eine Äquivalenzanerkennung Ihrer intensivpflegerischen Weiterbildung im Ausland durch die SGI zu erwerben. Grundsätzlich empfiehlt die SGI aus Gründen der Qualitätssicherung und der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten allen Kandidaten den Erwerb des eidgenössischen Titels „Dipl. Expertin/Dipl. Experte Intensivpflege NDS HF“.